Umzug in der Schweiz: die Fristen, die wirklich gelten
Ein Umzug in der Schweiz scheitert selten an den Kartons, sondern an Fristen: die eine Kündigung, die zwei Tage zu spät eingeschrieben wurde, die Gemeindeanmeldung nach dem 14. Tag, die Mängelmeldung nach dem 10. Tag. Hier die Termine in der Reihenfolge, in der sie Sie treffen.
Kündigung: drei Monate, ortsübliche Termine, eingeschrieben
Die gesetzliche Mindestfrist beträgt drei Monate (OR 266c), gekündigt werden kann auf die ortsüblichen Termine, oft Ende März, Juni und September; in Zürich und Genf sind Dezember-Termine typischerweise ausgeschlossen. Der Mietvertrag kann längere Fristen vorsehen. Die Kündigung muss schriftlich beim Vermieter eintreffen, nicht nur abgeschickt sein: eingeschrieben senden und den Postweg einrechnen. Bei Ehepaaren und eingetragenen Partnerschaften müssen beide unterschreiben, sonst ist die Kündigung nichtig.
Vorzeitiger Auszug: Nachmieter stellen
Wer ausserhalb der Termine gehen will, muss mindestens einen zumutbaren Nachmieter präsentieren: zahlungsfähig, bereit, den Vertrag zu gleichen Bedingungen zu übernehmen. Der Vermieter darf ablehnen, muss aber gute Gründe haben. Inserat auf Flatfox, Homegate oder im eigenen Umfeld, Besichtigungen bündeln, Dossier der Interessenten dem Vermieter schriftlich einreichen.
Vier Wochen vorher: die Dienste
| Dienst | Was tun | Vorlauf |
|---|---|---|
| Post | Nachsendeauftrag online (gebührenpflichtig) | mind. 4 Arbeitstage |
| Strom / Elektrizitätswerk | Abmelden mit Zählerstand am Übergabetag, am neuen Ort anmelden | 2 bis 4 Wochen |
| Internet / TV | Umzug beim Anbieter melden; bei Wechsel Kündigungsfristen beachten | bis 4 Wochen |
| Krankenkasse, Bank, Versicherungen, Arbeitgeber | Adressänderung melden | vor dem Umzug |
| Schule / Kita | Abmelden und anmelden, Schulgemeinde informieren | so früh wie möglich |
Übergabe: Protokoll, Fotos, 10 Tage
Beim Auszug gemeinsam begehen und ein Übergabeprotokoll unterschreiben. Normale Abnutzung geht zu Lasten des Vermieters; nur übermässige Abnutzung wird dem Mieter belastet, und auch die nur anteilig nach Lebensdauer (paritätische Lebensdauertabelle). Beim Einzug Mängel am ersten Tag protokollieren und innert 10 Tagen schriftlich, eingeschrieben, nachmelden. Fotos mit Datum. Das Depot (maximal drei Monatsmieten) muss auf einem Mietkautionskonto liegen; nach dem Auszug hat der Vermieter ein Jahr Zeit, Ansprüche geltend zu machen, sonst wird es frei.
Nach dem Umzug: 14 Tage für die Gemeinde
Abmeldung bei der alten und Anmeldung bei der neuen Gemeinde innert 14 Tagen, in vielen Kantonen online über eUmzug. Mitnehmen: Ausweis, Heimatschein (falls deponiert), Mietvertrag, Krankenkassennachweis. Das Strassenverkehrsamt will die neue Adresse ebenfalls innert 14 Tagen; bei einem Kantonswechsel gibt es neue Kontrollschilder. Serafe läuft über die Gemeindemeldung, Hunde über Amicus. Bei Kantonswechsel gilt für das ganze Jahr der Wohnsitz am 31. Dezember für die Steuern.
Zur Checkliste
Keine Rechtsberatung. Massgebend sind Mietvertrag, OR und die Vorgaben Ihrer Gemeinde. Bei Streit: Schlichtungsbehörde oder Mieterverband.