Verein führen in der Schweiz: das Vorstandsjahr in sechs Schritten
Ein Verein nach ZGB Art. 60 ff. ist schnell gegründet (Statuten, Gründungsversammlung, Protokoll) und braucht danach jedes Jahr dieselben Dokumente. Wer sie einmal sauber aufsetzt, hat Ruhe.
1. Generalversammlung einberufen
Einladung gemäss Statuten, oft 20 bis 30 Tage vorher, mit Traktandenliste. Standard-Traktanden: Begrüssung und Beschlussfähigkeit, Protokoll der letzten GV, Jahresbericht, Jahresrechnung und Revisionsbericht mit Décharge, Budget und Mitgliederbeiträge, Wahlen, Anträge der Mitglieder, Jahresprogramm, Varia. Anträge der Mitglieder müssen bis zur statutarischen Frist eingehen.
2. Protokoll führen
Beschlüsse mit Abstimmungsresultat, Wahlen mit Amtsdauer, Anwesenheitsliste. Das Protokoll ist der Nachweis gegenüber Bank, Gemeinde und Verband; zehn Jahre aufbewahren.
3. Jahresrechnung und Revision
Einnahmen, Ausgaben, Vereinsvermögen per 31. Dezember. Zwei Revisoren prüfen Belege und Buchungen und beantragen der GV die Genehmigung und Décharge. Vereine mit eingetragenem Handelsregister und grösseren Umsätzen unterliegen strengeren Regeln.
4. Mitgliederbeiträge einziehen
Der Beitrag wird an der GV beschlossen und danach in Rechnung gestellt. Mit einer QR-IBAN und einer Referenz pro Mitglied ordnet die Bank jede Zahlung automatisch zu; das spart dem Kassier jeden Monat Stunden. Serienrechnungen aus der Mitgliederliste erstellt der QR-Rechnung-Generator auf tooli.ch.
5. Versicherung und Haftung
Eine Vereinshaftpflicht ist günstig und schützt Vorstand und Helfer bei Anlässen. Bei Festwirtschaften Bewilligungen der Gemeinde einholen.
6. Steuern
Gemeinnützige Vereine können die Steuerbefreiung beantragen; andere reichen je nach Kanton eine Steuererklärung ein, meist mit hohen Freibeträgen. Spendenbescheinigungen nur bei Steuerbefreiung ausstellen.
Zum Jahresplaner
Keine Rechtsberatung. Massgebend sind Ihre Statuten und das ZGB.